Verkehrsunfälle

Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsunfälle in Düsseldorf

Verkehrsunfälle

Als Anwalt für Verkehrsunfälle in Düsseldorf begleitet Sie Rechtsanwalt Seutter mit umfassender Expertise und Einfühlungsvermögen durch jede Phase nach einem Unfall im Straßenverkehr. Ob Sie Ansprüche durchsetzen, Ihre Rechte gegenüber Versicherern wahren wollen oder Sie gar strafrechtlich entlastet werden müssen – wir stehen Ihnen mit klarem Rat und entschlossener Verteidigung Ihrer Interessen zur Seite. Da Rechtsanwalt Seutter in diesem Bereich allerdings auch für eine Versicherung tätig ist, gilt dies nur unter sehr engen Voraussetzungen bei gravierenden Schäden an hochwertigen Fahrzeugen. Über Einzelheiten werden wir Sie gerne telefonisch informieren und Ihnen zumindest einen für Ihren Fall geeigneten Kollegen empfehlen können.  

Was sind Verkehrsunfälle?

Ein Verkehrsunfall ist ein zufälliges, also unbeabsichtigtes Schadensereignis infolge des Zusammenstoßes zwischen zwei Verkehrsteilnehmern oder z. B. auch aufgrund der Kollision zwischen einem Fahrzeug und einem unbewegliches Hindernis. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Pkw, Lkw, Fahrräder oder Fußgänger handelt. Jeder Unfall kann zu erheblichen Sach- und Personenschäden führen und komplizierte rechtliche Fragestellungen nach sich ziehen.

Zivilrechtliche Haftung

Im Zivilrecht geht es regelmäßig um Schadensersatz und Schmerzensgeld. Als Anwalt für Verkehrsunfälle in Düsseldorf prüfen wir, wer den Unfall verursacht hat und welche Haftungsquoten gelten. Wir berechnen die volle Schadenshöhe, setzen Ihre Forderungen gegenüber der gegnerischen Versicherung durch und begleiten Sie im Zweifel auch bei Gerichtsterminen.

Unsere Leistungen bei Verkehrsunfällen in Düsseldorf

  • Fahrzeugschaden: Wir setzen Ihre Ansprüche infolge der Beschädigung Ihres Fahrzeugs bei einem Verkehrsunfall durch. Dies gilt für Reparaturkosten und eine Wertminderung ebenso wie für Fälle eines Totalschadens, bei dem grds. Sie nur die Differenz zwischen dem Wert Ihres Fahrzeugs vor dem Unfall (Wiederbeschaffungswert) und dem Wert Ihres Fahrzeugs nach dem Unfall (Restwert) verlangen können. Manchmal kann man aber auch trotz eines wirtschaftlichen Totalschadens die Reparaturkosten beanspruchen. Wir sagen Ihnen wann.
  • Sachverständigenkosten: Wir kümmern uns darum, dass Ihnen auch die Kosten für die Ermittlung des Fahrzeugschadens erstattet werden. Dabei kann es sich um Gutachterkosten handeln oder um Kosten für einen Kostenvoranschlag, weil die Einschaltung eines Sachverständigen bei besonders kleinen Schäden gegen die Schadensminderungspflicht verstoßen kann.
  • Mietwagenkosten/Nutzungsausfallentschädigung: Nach einem Unfall dürfen Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen zur Erhaltung Ihrer Mobilität einen Mietwagen nehmen. Da die Mietwagenfirma von Ihnen den Mietzins grds. aber auch dann verlangen kann, wenn die Erstattung durch die Versicherung des Unfallgegners nicht ganz glatt läuft, macht es häufig zur Reduzierung dieses Risikos Sinn, auf einen Mietwaagen zu verzichten und dafür eine Nutzungsausfallentschädigung zu verlangen.
  • Schmerzensgeld: Wenn Sie bei einem Unfall verletzt wurden, steht Ihnen auch ein Schmerzensgeld zu. Bei gravierenden Personenschäden mit längerer Arbeitsunfähigkeit oder Verdienstausfallschäden oder gar tödlichen Verletzungen empfehlen wir Ihnen Kollegen, die auch bei einer solch speziellen Thematik über umfangreiches Wissen verfügen.
  • Sonstige Schadenspositionen: Daneben gibt es viele weitere Schadenspositionen wie eine Kostenpauschale, Ummeldekosten, Abschleppkosten usw., denn letztendlich darf Ihnen nach einem unverschuldeten Unfall kein finanzieller Schaden verbleiben, solange Sie nicht gegen Ihre Schadensminderungspflicht verstoßen.

    Rechtsanwalt Frank Seutter
    Königsallee 14
    40212 Düsseldorf

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    Mobil: 0151 403 63 427
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