Straftaten

Vekehrsstrafrecht in Düsseldorf

Ihr Rechtsanwalt für verkehrsrechtliche Straftaten in Düsseldorf

Als Anwalt für Verkehrsrecht in Düsseldorf steht Ihnen Rechtsanwalt Seutter auch in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren mit fundiertem Wissen und jahrelanger Erfahrung zur Seite, wenn Sie im Zusammenhang mit Verkehrsdelikten strafrechtlich belangt werden sollen.

Auf dieser Unterseite “Straftaten” erfahren Sie, welche Tatbestände im Verkehrsraum besonders häufig sind, welche Risiken und Strafen drohen und wie wir Sie bestmöglich verteidigen.

Jetzt Termin beim Fachanwalt für Verkehrsrecht Düsseldorf vereinbaren

Kontakt aufnehmen

Warum empfiehlt sich gerade bei Straftaten im Verkehrsrecht ein Rechtsanwalt?

Straftaten im Verkehrsrecht sind schwere Verstöße gegen strafrechtliche Vorschriften, die weit über bloße Ordnungswidrigkeiten hinausgehen. Sie können zu hohen Geldstrafen, Punkten in Flensburg, zum Entzug der Fahrerlaubnis oder sogar zu Freiheitsstrafen führen. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann nur dringend empfohlen werden, denn schon das erste selbst geführte Gespräch mit der Polizei kann die Erfolgschance zunichtemachen. Jede eigene Angabe grenzt den Verteidigungsspielraum ein.

Zudem lebt man gerade im Strafverfahren auch von Sympathie und einer guten Atmosphäre. Sie selbst sollten sich aber nicht loben, denn Eigenlob stinkt. Und wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen. Überlassen Sie es also einem Rechtsanwalt, Ihre positiven Eigenschaften herauszustellen und auf Fehler anderer Personen hinzuweisen.

Häufige Straftaten im Straßenverkehr

Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)

Wer mit einem Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss fährt (ab 0,3 ‰ Blutalkoholkonzentration), riskiert empfindliche Strafen. Dies gilt auch für E-Scooter. Ab 1,1 Promille ist es unerheblich, ob man Ausfallerscheinungen hat oder nicht. Und auch für Fahrradfahrer gibt es Grenzwerte. Lassen Sie Rechtsanwalt Seutter einzelne Beweiserhebungen prüfen, mit der Staatsanwaltschaft verhandeln und mit Ihnen gemeinsam eine Verteidigungsstrategie erarbeiten, um Ihre Fahrerlaubnis zu sichern.

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht, § 142 StGB)

Das Wegfahren nach einem Unfall, ohne die Feststellung der Personalien zu ermöglichen, kann als Fahrerflucht geahndet werden. Immer noch droht in vielen Fällen ab einem Fremdschaden von 1.300 € die Entziehung der Fahrerlaubnis für die Dauer von etwa 1 Jahr! Rechtsanwalt Seutter kennt aufgrund seiner langjährigen Erfahrung auch im zivilrechtlichen Bereich, ob angeblich verursachte Schäden plausibel sind, wie man einen Fremdschaden zu Ihren Gunsten berechnen kann und unter welchen Umständen ein Mitverschulden des Unfallgegners zu berücksichtigen ist, damit man zu einer Verfahrenseinstellung gelangt oder die Strafe zumindest möglichst milde ausfällt. Und wenn Sie als flüchtiger Fahrzeugführer nachträglich nicht identifiziert werden können, kann strafrechtlich ohnehin nichts passieren.  

Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)

Trunkenheitsfahrten, geistige oder körperliche Mängel oder grob verkehrswidrige und rücksichtlose Fahrweisen beispielsweise beim Überholen können den Tatbestand der Gefährdung des Straßenverkehrs erfüllen, wenn dadurch andere Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden. Neben hohen Geldstrafen drohen Punkte und Führerscheinentzug. Rechtsanwalt Seutter vertritt Sie im Ermittlungsverfahren, sucht nach entlastenden Umständen und erarbeitet mit Ihnen eine Strategie zur Minimierung der Konsequenzen.

Fahrlässige Tötung und Körperverletzung

Kommt es durch Unachtsamkeit oder Missachtung der Sorgfaltspflicht zu schweren Unfällen mit Personenschäden, können Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 StGB) oder fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB) eröffnet werden. Rechtsanwalt Seutter begleiten Sie durch jedes Verfahrensstadium, von der ersten Anhörung bis zum Abschluss eines Gerichtsverfahrens, wenn sich dieses nicht vermeiden lassen sollte.

Jetzt Termin beim Fachanwalt für Verkehrsrecht Düsseldorf vereinbaren

Kontakt aufnehmen

Ihr Anwalt für Verkehrsrecht in Düsseldorf

Rechtsanwalt Seutter verfügt über mehr als 2 Jahrzehnte Erfahrung im Verkehrsstrafrecht. Weit über 1.000 Verfahren hat er inzwischen erfolgreich zum Abschluss gebracht. Er legt Wert auf persönliche Betreuung, transparente Kommunikation und eine konsequente Strategie, um es nach Möglichkeit erst gar nicht zu einem Gerichtsverfahren kommen zu lassen oder Ihre Interessen vor Gericht bestmöglich durchzusetzen.

Unsere Leistungen im Strafverfahren

Beratung und Verteidigung im Ermittlungsverfahren

Schon im Vorfeld der Anklage können wir durch Akteneinsicht den Sachverhalt klären, entlastende Beweise herbeiführen und Strafbefehle verhindern. Rechtsanwalt Seutter vertritt Sie bei Vernehmungen und erklärt Ihnen jeden Schritt des Verfahrens verständlich.

Prozessvertretung vor Gericht

Im Hauptverfahren ist Rechtsanwalt Seutter Ihr starker und empathischer Verteidiger: Er formuliert verständliche Schriftsätze, beantragt Beweiserhebungen und sitzt in einem Gerichtstermin an Ihrer Seite, stets mit dem Ziel, einen Freispruch zu erwirken oder auf eine möglichst milde Sanktion hinzuwirken.

Berufung und Revision

Sollte das Urteil nicht Ihren Erwartungen entsprechen, prüft Rechtsanwalt Seutter mögliche Rechtsmittel und vertritt Sie auch in einem Berufungsverfahren. Im Revisionsverfahren erfolgt aufgrund der verfahrensrechtlichen Besonderheiten einer solchen Instanz in der Regel eine enge Zusammenarbeit mit revisionsrechtlich spezialisierten Kanzleien.

Termin beim Anwalt für Verkehrsrecht Düsseldorf vereinbaren

Warten Sie nicht, bis es zu spät ist. Sichern Sie sich jetzt Ihre umfassende Verteidigung bei Rechtsanwalt Seutter. Kontaktieren Sie uns für eine erste, unverbindliche Beratung – telefonisch unter 0211/16784493, in dringenden Fällen mobil unter 0151/40363427 oder über unser Online-Formular. Ihr gutes Recht ist unsere Mission.

    Rechtsanwalt Frank Seutter
    Königsallee 14
    40212 Düsseldorf

    Telefon: 0211 / 167 84 493
    Mobil: 0151 / 403 63 427
    E-Mail: info@rs-verkehrsrecht.de
    Internet: http://www.rs-verkehrsrecht.de

    Öffnungszeiten:
    Mo.- Fr.: 09.30 Uhr – 18.00 Uhr